Dynastische Netzwerke@Dynastische Netzwerke@(ÜB)@freigabe
CC by-nc-nd Daniel Schönpflug
Beitrag auf Englisch
Einleitung
Wolfgang Weber hat die "Dynastie" als einen sozialgeschichtlichen Typus definiert. Er versteht sie als "eine optimierte Erscheinungsform der Familie, die sich durch erhöhte Identität (...), ausdrücklich gemeinsam genutzten (...) Besitz (...), bewußt gesteuerte Heirat und Vererbung sowie daher in der Regel gesteigerte historische Kontinuität auszeichnet."1 Die europäischen Fürstenhäuser verkörperten eine besondere Form der Dynastie. Der Besitz mindestens eines Regierungsamtes distinguierte sie von anderen Familien, auch innerhalb des Adels. Zu den vielfältigen Praktiken der Dynastiesicherung in diesem erlesenen Kreis gehörte verwandtschaftliche Vernetzung. Voraussetzung dafür war das Bewusstsein für die gemeinsame Zugehörigkeit zu einer herausgehobenen Gesellschaftssphäre sowie die auf einem zunehmend ähnlichen Familienmodell beruhende Kompatibilität zwischen Fürstenfamilien.
Zum Knüpfen von Knoten im Netzwerk des Hochadels standen den Dynastien grundsätzlich zwei Verfahrensweisen zur Verfügung: Erstens erweiterte sich das Netz, je mehr Personen einer Dynastie angehörten, je größere Räume durch Brüder und Schwestern, Cousins und Cousinen, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten bewohnt und beherrscht wurden. Für eine Ausweitung des Machtbereiches sorgte insbesondere die Etablierung von Seitenlinien auf vakant gewordenen Thronen. Die so entstehenden intradynastischen Netzwerke konnten sich – so etwa bei den Habsburgern, bei den Bourbonen oder beim Haus Oldenburg in der Frühen Neuzeit, beim Haus Sachsen-Coburg-Gotha im 19. Jahrhundert – über gewaltige Distanzen erstrecken. Vernetzung konnte zweitens durch die Stiftung von Bindungen zwischen Dynastien entstehen. Das am häufigsten verwandte Mittel für interdynastische Verbindungen war die Heirat; aber auch andere Beziehungsformen, etwa Patenschaften, konnten Brücken zwischen Dynastien schlagen. Auch wenn genealogische Beziehungen im Hochadel sehr weitreichend waren, ist es unzutreffend, sich europäische Fürstendynastien als eine einzige große Familie vorzustellen. Das Netzwerk war vielmehr von äußeren und inneren Grenzen strukturiert.
Die Forschung unterscheidet seit Mark Granovetters einflussreicher Studie zwischen "strong ties" und "weak ties" in Netzwerken.2 Tatsächlich waren auch dynastische Verbindungen von sehr unterschiedlicher Qualität, Intensität, Reichweite und Funktion. Entscheidender als der genealogische "Fakt" der Verwandtschaft waren das genealogische Bewusstsein und die Art und Weise, in der Bindungen mit Leben gefüllt wurden. Nur wenn Netzwerke als Denk- und Handlungsrahmen wahrgenommen und genutzt wurden, waren sie tatsächlich wirkmächtig. Eine zentrale Funktion der Vernetzung war die soziale Abschließung des regierenden vom landsässigen Adel und den anderen Ständen, wodurch exklusive Herrschaftsansprüche gestützt wurden. Darüber hinaus spielten verwandtschaftliche Beziehungen eine wichtige Rolle im Rahmen des Systems der Außenpolitik in Europa: Informationsaustausch, Einflussnahme an anderen Höfen, Bündnissysteme, Klientelismus, Kontrolle über Herrschaftsräume und Erwerb von Territorien konnten mit den Mitteln der Verwandtschaft befördert werden.
Kulturtransfer und die Entstehung eines europäischen Bewusstseins hingegen waren Nebenprodukte der verwandtschaftlichen Vernetzung zwischen Herrscherhäusern in Europa. Über die Jahrhunderte hatten sie dennoch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Prozess des Zusammenwachsens Europas.
Vernetzung "inter pares"
Ein komparativer Zugang zur Geschichte der europäischen Dynastien, der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Herrscherhäusern sichtbar macht, kann auf bedeutende Vorarbeiten zurückgreifen. Zu nennen sind hier vor allem Johannes Kunischs Arbeiten zur Geschichte des dynastischen Fürstenstaates, in denen er der Frage nachgeht, ob "es einen europäischen Zusammenhang in dem Bestreben nach grundsätzlicher Regelung der Sukzessionsfrage (gibt), der mehr darstellt als assoziatives In-Parallele-Setzen?"3 In einem ähnlichen Sinn hat der englische Historiker John H. Elliott vergleichend von einem "Europe of composite monarchies" gesprochen.4
Im Folgenden sollen beispielhaft die Praktiken der Dynastiesicherung der Häuser Bourbon, Habsburg, Hannover, Hohenzollern und Romanov dargestellt werden. Es sind vor allem vier Charakteristika, die es nahelegen, sie zu einem gemeinsamen und daher kompatiblen Typus der Herrscherdynastie zu rechnen. Zu diesen Charakteristika gehört erstens und vor allem die Verregelung, Verrechtlichung und Verstaatlichung familiärer Bezüge, das heißt konkret: die Transformation von familiären Gewohnheiten und Traditionen in dauerhaft und für alle Familienmitglieder geltende Hausgesetze sowie deren Weiterentwicklung zu Staatsverfassungen.
In Frankreich entstanden bereits ab dem 12. Jahrhundert aus Gewohnheitsrechten die lois du royaume, die seit dem 16. Jahrhundert als lois fondamentales bezeichnet wurden. In der Französischen Revolution wurden diese keineswegs vollständig abgeschafft, sondern vielmehr in die Verfassung aufgenommen.5 Bei den Habsburgern wurde die hausgesetzliche Entwicklung mit der Pragmatischen Sanktion des Jahres 1713, die die Erbfolge regelt, abgeschlossen, deren Bestimmungen in allen habsburgischen Erbkönigreichen in Kraft gesetzt und von anderen europäischen Mächten anerkannt wurden.6 In England gelten die von Heinrich VIII. (1491–1547) aufgestellten Succession Laws als Kern der Gesetze des Königshauses. Durch die englische Revolution wurden diese modifiziert, sowohl die Bill of Rights von 1689 als auch der Act of Settlement von 1701 stellten die Familienregeln auf neue Fundamente.7 Bei den brandenburgischen Hohenzollern gilt die Constitutio Achillea von 1473 als der entscheidende Schritt zur Etablierung einer Hausverfassung, auch wenn die hier gefundenen Regelungen von Primogenitur und Unteilbarkeit erst im 17. Jahrhundert konsequent zur Anwendung gebracht wurden. Auch in Preußen gingen im 19. Jahrhundert Teile der hausgesetzlichen Regelungen in die Landesverfassung ein. Die Zarenfamilie ist, was die Verrechtlichung angeht, ein latecomer. Erst im Jahr 1797 – unter Zar Paul I. (1754–1801) – wurde eine umfangreiche Hausgesetzgebung verabschiedet. Diese mündete 1832 in ein von Zar Nikolaus I. (1796–1855) erlassenes Staatsgesetz. Diese Hinweise mögen genügen, um zu belegen, dass der Weg von Gewohnheitsrechten zu Hausgesetzen und schließlich zu Staatsverfassungen in allen fünf hier analysierten Fällen vollzogen wurde.
Als ein zweites Charakteristikum der europäischen Herrscherfamilie ist die gemeinschaftliche Nutzung und dauerhafte Sicherung von Familienbesitz anzusehen. Dazu gehört zum einen dessen Schutz gegen individuellen Zugriff einzelner Familienmitglieder, zum anderen die Regelung der Versorgungsansprüche. Zum Kern der Verrechtlichung ist in allen hier vorgestellten Häusern die Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit des Familienbesitzes zu rechnen. Darüber hinaus legten Hausgesetze die Geldsummen fest, welche männlichen und weiblichen Familienmitgliedern im Erwachsenenalter zu ihrer Versorgung zustanden.
Ein drittes Charakteristikum dieses spezifischen Typus von Dynastie sind die Formen der Weitergabe von Besitz zwischen den Generationen, das heißt insbesondere die Fragen von Sukzession und Erbe. Hier ist allgemein eine Tendenz zu Primogenitur und Linealfolge erkennbar, welche die einzelnen Familien jedoch zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Weise einführten. In Frankreich existierte die Primogenitur, das heißt Sukzession und Alleinerbe durch den ältesten Sohn des Königs, am frühesten und auch in ihrer striktesten Form: Die weibliche Thronfolge war hier kategorisch ausgeschlossen. Bei den Habsburgern galt dieses sogenannte salische Gesetz bis zur Pragmatischen Sanktion von 1713, welche eine weibliche Thronfolge für den Fall zuließ, dass männliche Nachkommen nicht zur Verfügung standen. Bei den brandenburgischen Hohenzollern galt Ähnliches; eine weibliche Thronfolge war auch hier substitutiv möglich. Entsprechend mussten heiratende Töchter einen förmlichen Erbverzicht unterzeichnen. Die Romanovs adaptierten dieses System im Hausgesetz von 1797. Auch das englische Königshaus verließ sich auf Primogenitur und Linealfolge und ergänzte dies durch ein substitutives Recht auf weibliche Thronfolge. Hier sukzedierte jedoch – anders als bei den Hohenzollern und Romanovs – sogar dann eine Tochter, wenn der König zwar keine Söhne, aber durchaus andere männliche Verwandte wie Brüder oder Neffen hatte. Bis zum 19. Jahrhundert etablierten sich Primogenitur sowie Linealfolge mit substitutivem weiblichen Erb- und Sukzessionsrecht in allen hier analysierten Häusern als Regelfall.
Viertens muss die Verregelung des Konnubiums als Spezifikum der europäischen Dynastien in den Blick genommen werden. In allen fünf verglichenen Häusern existierten Regelungen für die Partnerwahl, bis zum 19. Jahrhundert variierten diese jedoch von Haus zu Haus. Bei Bourbonen, Habsburgern und den brandenburgischen Hohenzollern durften Ehepartner nur aus anderen regierenden Häusern stammen. Im englischen und russischen Herrscherhaus waren bis ins 18. Jahrhundert Ehen mit dem nicht-regierenden Adel und sogar dem Bürgertum nicht formell verboten. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde hier das Standesbewusstsein exklusiver. In England verabschiedete Georg III. (1738–1820) im Jahr 1772 den Royal Marriage Act, der vor allem gegen Heiraten mit nicht standesgemäßen Partnern gerichtet war. In Russland kam eine entsprechende Gesetzgebung durch die Paulinischen Gesetze von 1797 in Gang.8
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich in den fünf verglichenen Häusern im Verlauf der Jahrhunderte ein familiales System etablierte, das durch eine zunehmende Verrechtlichung und Verstaatlichung, durch Sicherung des Familienbesitzes gegen Teilung und Veräußerung, durch Primogenitur, durch Linealfolge mit substitutivem weiblichen Erbrecht und durch zunehmend strikte Endogamie geprägt war. Trotz der asynchronen Entwicklungen scheint es legitim, die fünf genannten Familien als einen gemeinsamen Typus zu verstehen; dies scheint allein deshalb angemessen, weil ihnen allen einen ähnliche Entwicklungsrichtung zu eigen ist. Für einen gemeinsamen Typus spricht darüber hinaus der höhere Grad von Ähnlichkeit, der im 19. Jahrhundert erreicht wurde. Ein Blick auf die Gesamtheit der europäischen Herrscherfamilien zeigt, dass durchaus auch andere Typen der Herrscherfamilie existierten. So agierten etwa die polnischen Adelsfamilien, die zur Königswürde aufstiegen, im Kontext einer anderen Staatskonstruktion und gehorchten auch anderen inneren Gesetzen. Es ist jedoch ein Zeichen dafür, wie wichtig Ähnlichkeit für Vernetzung war, dass solche Herrscherfamilien anderen Typs nur lose in das Netzwerk der regierenden Häuser eingebunden waren.
Strukturen dynastischer Netzwerke
Ähnlichkeit und vor allem Gleichheit des Ranges war die Voraussetzung für die verwandtschaftliche Verbandelung der regierenden Familien. "Bis zum Ende des Ancien Régime, so kann man, etwas überspitzt, sagen, war Europa von einer einzigen Familie beherrscht, die aufgeteilt war in viele Linien, die große Familie der europäischen Dynastien."9 Andreas Kraus fasst hier eine Vorstellung in Worte, die nicht nur in der Forschung, sondern auch im öffentlichen Bewusstsein und vor allem im Denken der hochadeligen Familien verankert ist. Diese Vorstellung einer "großen Familie der europäischen Dynastien" muss hinterfragt und differenziert werden. Dies soll im Folgenden anhand einer Stichprobe aus dem Netzwerk der regierenden Familien in Europa gezeigt werden. Dazu wird die Partnerwahl all derjenigen Linien europäischer Fürstenhäuser in den Blick genommen, die im 18. und 19. Jahrhundert im Besitz einer Kaiser- oder Königskrone waren.10
Im 18. Jahrhundert existierten in Europa 18 Kronen. Diese wurden von 15 verschiedenen Häusern getragen. Zwischen 1800 und 1918 gab es – befördert durch die napoleonische und post-napoleonische Abschaffung und Schaffungen neuer Königreiche in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Griechenland und dem Balkan – 29 Kronen, die in 15 Häusern vom Vater auf den Sohn weitergereicht wurden. Einige dieser Häuser waren alteingesessen, es waren aber auch neue Königsdynastien dazugekommen, wie etwa die Häuser Bernadotte und Bonaparte. An der Besetzung von Königsthronen zwischen 1700 und 1918 waren insgesamt 32 Linien aus 19 Häusern beteiligt; sie gingen 386 Heiraten ein.
Bei einer Auswertung dieser Fälle fällt erstens auf, dass es königliche Häuser gab, die nicht oder nur ausnahmsweise zum exklusiven europäischen Hochadelsnetzwerk gehörten: Die Häuser Kardjordjevic und Petrovic, die im frühen 20. Jahrhundert die Throne von Serbien bzw. Montenegro besetzten, hatten nur eine lose Verbindung zum vornehmsten Verwandtenkreis. Auch zwei polnische Adelsfamilien, die im 18. Jahrhundert je einen König auf dem Warschauer Thron platzieren konnten – die Lesczynski und die Poniatowski –, waren mit der Welt der königlichen Verwandtschaft nur lose verbunden.
Zweitens ist offensichtlich, dass die verbleibenden 28 königlichen Linien häufig direkte verwandtschaftliche Beziehungen untereinander eingingen. Ein Viertel der von diesen illustren Linien geschlossenen Ehen wurde mit anderen Linien aus dem selben Kreis geschlossen. Ein weiteres Viertel verband die genannten 28 königlichen Linien mit Familien, die zwar keine Krone ihr Eigen nannten, aber einem königlichen Haus angehörten. Letztere waren also Nebenlinien von königlichen Familien. Darüber hinaus wurden etwa 15 Prozent der Heiraten innerhalb ein und derselben Linie oder zwischen Linien des selben Hauses abgeschlossen. Addieren wir diese Quoten, so zeigt sich, dass die 28 königlichen Linien im Durchschnitt zwei Drittel ihrer Partner aus Familien suchten, die entweder selbst oder in naher Verwandtschaft, d.h. im selben Haus, königliches Blut aufweisen konnten.
Daraus ergibt sich in der Umkehr drittens, dass etwa ein Drittel der königlichen Heiraten mit Linien von Häusern geschlossen wurden, die niemals zur Königswürde aufgestiegen waren. Auffällig ist in dieser Gruppe der recht hohe Anteil der Heiraten mit den beiden Hauptlinien des Hauses Mecklenburg, die eine überaus prestigeträchtige Heiratspolitik betrieben. Die Daten zeugen von der relativen Geschlossenheit eines Verwandtenkreises der ca. zwanzig vornehmsten Häuser, die über ihre Seitenlinien mit der weiteren dynastischen Welt vernetzt waren.
Der Faktor Religion war dafür verantwortlich, dass das Netzwerk der 28 höchstrangigen Linien nicht homogen war. Es gab einerseits besonders dichte Zonen und andererseits Binnengrenzen innerhalb der "europäischen Familie der Dynastien", welche selten überschritten wurden. Die drei großen Konfessionen – Katholiken, Protestanten und Orthodoxe – mieden einander für gewöhnlich in Heiratsfragen. Die Auswertung des genealogischen Materials zeigt, dass im Zeitraum zwischen 1700 und 1918 die überwiegende Zahl der Heiraten, etwa 85 Prozent, zwischen Familien der gleichen Konfession geschlossen wurde. Von den Mischheiraten waren zwei Drittel Verbindungen zwischen protestantischen und orthodoxen Familien und nur etwa ein Drittel zwischen protestantischen und katholischen Familien. Heiraten zwischen katholischen und orthodoxen Familien kamen in dem untersuchten exklusiven Zirkel nicht vor.
Signifikant ist die Zunahme gemischter Heiraten im Untersuchungszeitraum. Noch im 17. Jahrhundert waren Ehen zwischen katholischen oder protestantischen einerseits und orthodoxen Familien andererseits undenkbar. Erst die Westorientierung Peters des Großen (1672–1725) führte seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts zur allmählichen Akzeptanz protestantisch-orthodoxer Mischehen. Zwischen 1700 und 1800 waren insgesamt etwas weniger als 10 Prozent der Ehen konfessionell gemischt. Nach 1800 stieg der Anteil der Mischehen auf 16 Prozent an. Trotz dieser Zunahme ist es offensichtlich, dass die konfessionelle Grenze bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes konstitutiv für die Binnenstruktur der europäischen Heiratskreise auf höchster Ebene blieb.
Da europäische Dynastien an ihre Residenzen und Territorien gebunden waren, hatten ihre Familiennetzwerke auch eine räumliche Dimension. Einer der wenigen Historiker, die sich mit diesem Phänomen beschäftigt haben, ist Walter Demel. Ihm zufolge war die Zahl der adeligen Heiraten, die über die Grenzen ihres Heimatreiches hinaus gingen, in der zweiten Hälfte des 17. und am Anfang des 18. Jahrhunderts sehr gering. Sogar in der vergleichsweise friedlichen Phase zwischen 1714 und 1740, die umfangreicherer Heiratsmigration hätte günstig sein müssen, gab es laut Demel weniger als 2,5 Prozent Heiraten mit "internationalem" Charakter.11
Königliche Dynastien und andere hochrangige Häuser unterschieden sich durch größere "Internationalität" hier deutlich von denjenigen Adelsfamilien, über die sie regierten. Doch auch hier war das Fernweh begrenzt. Die königlichen Familien prägten in der Regel spezifische regionale Heiratsmuster aus. Das Beispiel des Hauses Hohenzollern, das ca. 80 Prozent seiner Heiraten mit sieben benachbarten Dynastien, den Hessen, Wettinern, Welfen, Oldenburgern, Anhaltinern, Mecklenburgern und Oraniern, schloss, ist verallgemeinerbar. Selbst eine Familie wie die Bourbonen, die über weit entfernte Gebiete in Frankreich, Spanien und Italien regierte, hielt beim Konnubium gewisse räumliche Grenzen ein. Analysiert man die 87 Partner der drei königlichen Linien des Hauses Bourbon zwischen 1700 und 1918, so zeigt sich, dass etwa ein Drittel von ihnen innerhalb des Hauses Bourbon geschlossen wurde. Ein weiteres Drittel brachte die Bourbonen mit den benachbarten und vielfach verflochtenen Häusern Savoyen und Braganza zusammen, die in Italien und Portugal herrschten. Eine Heirat mit einer Ostmitteleuropäerin wie Maria (Leszczyńska) von Frankreich (1703-1768), jener Tochter des Königs Stanisław I. Leszczyński von Polen (1677–1766), welche die Ehefrau Ludwigs XV. (1710–1774) wurde, war daher die Ausnahme von der Regel der – allerdings weiträumig zu verstehenden – "Nachbarschaftsehe".
Repräsentativ ist eine solche Stichprobe gewiss nicht. Sie zeigt gewissermaßen die Spitze eines Eisberges, dessen größerer, unsichtbarer Teil die zahlreichen kleinen und kleinsten Fürstenhäuser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bildeten. Dennoch zeigt dieser Blick auf die obersten Ränge des dynastischen Netzwerkes, dass durch die Heiratsgewohnheiten der herrschenden Häuser soziale, konfessionelle und regionale Binnengrenzen im Verwandtschaftsnetzwerk entstanden. Die durch die Abgrenzung der Konfessionen entstehende Nord-Süd-Teilung des Kontinents war deren deutlichster Ausdruck.
Darüber hinaus hatten die europäischen Heiratskreise jedoch auch eine Außengrenze, jenseits derer nicht geheiratet wurde. Im Westen, Norden und Süden war diese Grenze stabil und unveränderlich durch den atlantischen Ozean und das Mittelmeer gegeben. Variabel war hingegen die Ostgrenze. Die schon thematisierte Akzeptanz der Romanovs seit dem frühen 18. Jahrhundert bedeutete eine starke östliche Ausweitung der europäischen Heiratskreise. Eine weitere Phase schrittweiser Verschiebung nach Südosten erfolgte im Verlauf des 19. Jahrhunderts, als in Folge der Zurückdrängung des osmanischen Einflusses auf dem Balkan mehr und mehr etablierte Dynastien Seitenlinien auf balkanischen Fürsten- und Königsthronen installierten.12
Interaktionen im verwandtschaftlichen Netzwerk
Die Vorstellung einer "großen Familie der Dynastien" ist nicht nur wegen der inneren Grenzen im europäischen Verwandtschaftsnetzwerk, sondern auch wegen der mitschwingenden Vorstellung von familiärer Nähe und Harmonie problematisch. Tatsächlich waren die Formen der Interaktion im Inneren der Hochadelsnetzwerke sehr ambivalent: Kooperation und Konkurrenz schlossen sich nicht aus.
Der kooperative Charakter von verwandtschaftlichen Netzwerken zeigte sich besonders deutlich bei deren Einsatz als Mittel zum Machterhalt. Herrscherhäuser verbanden sich nur mit ebenso privilegierten Familien, und Regierungsämter und Territorien wurden durch Vererbung von Generation zu Generation weitergegeben. So gelang es über Jahrhunderte, den niederen Adel vom Aufstieg in die obersten Ränge abzuhalten. Jede familiäre Verbindung stellte gleichsam eine gegenseitige Bestätigung der herausgehobenen gesellschaftlich-politischen Stellung dar.
Gemeinsame Ziele verfolgten regierende Häuser auch, wenn sie beim Knüpfen familiärer Bindungen gemeinsam zur Versorgung von Familienmitgliedern beitrugen. Jede Heirat bedeutete eine kollektive Anstrengung zur materiellen Ausstattung eines Sohnes und einer Tochter; in der Regel trugen beide Seiten etwa gleichwertige Güter bei. Heiratskreise, die durch immer wieder erneuerte Verbindungen gekennzeichnet waren, stellten in dieser Hinsicht Zonen eines Gleichgewichts von Geben und Nehmen dar.13
Darüber hinaus ermöglichte verwandtschaftliche Vernetzung auch politische Kooperation. Die Idee, dass durch Heiraten Friedens- und Allianzverträge bekräftigt, bestehende Bündnisse verlängert und Konflikte befriedet werden konnten, blieb bis in das bürgerliche Zeitalter lebendig. Dabei entstanden immer wieder Konstellationen, die mehr als nur zwei Partner aneinander banden. Dies gilt etwa für das verwandtschaftlich-diplomatische Netzwerk, das Hohenzollern, Hannoveraner und Oranier am Ende des 18. Jahrhunderts miteinander verknüpfte. Dieses verdichtete sich gegen Ende der 1780er Jahre, als – nach der erfolgreichen preußischen Intervention in den Niederlanden – im Jahr 1788 Allianzverträge zwischen den drei Mächten geschlossen wurden. Heiratsverbindungen stabilisierten diese diplomatische Konstellation: Im Jahr 1791 wurde in Berlin die Hochzeit einer niederländischen und einer englischen Prinzessin mit zwei preußischen Prinzen gefeiert. Wegen dieser Friedens- und Bündnisfunktion, aber auch wegen der vielfältigen Kommunikations- und Verhandlungsmöglichkeiten zwischen Verwandten spielten die familiären Netzwerke eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Außenpolitik.
Doch neben den Formen der Kooperation zog verwandtschaftliche Vernetzung auch Konflikte nach sich. Konkurrierende Ansprüche und Erbstreitigkeiten führten immer wieder zum Krieg unter nahen Verwandten. Darüber hinaus konnten Heiraten nicht nur mit anderen, sondern regelrecht gegen andere Häuser geschlossen werden. Als Beispiel kann hier etwa die preußisch-schwedische Heirat von 1744 dienen, bei der im Briefverkehr betont wird, dass das übergeordnete Ziel eine Vereitelung englischen Hegemonialstrebens über den Norden Europas war. Der preußische Minister Heinrich von Podewils (1695–1760) betonte etwa, dass der schwedische und der preußische König das gleiche Interesse hätten: "de barrer de concert avec (...) la cour de Russie le chemin aux anglois dans la domination qu´ils affectèrent de vouloir usurper sur le Nord comme sur le Sud."14
Kulturtransfer unter Verwandten
Kulturtransfer war in dynastischen Netzwerken eine Folge des intensivierten Kontaktes, der widersprüchlichen Mischung aus Kooperation und Konkurrenz sowie der verdichteten Kommunikation zwischen Familien. Kulturtransfer im Netzwerk bedeutete zunächst die Summe verschiedener bilateraler Verbindungen zwischen Familien, bei denen Wissen und Kulturgüter zirkulierten. Die Forschung hat interessante Beispiele dafür geliefert, welche Kulturkontakte und Übernahmen verwandtschaftliche Verbindungen bewirkten. Ein sprechendes Beispiel sind hier die italienischen Einflüsse am französischen Königshof, welche durch das Wirken Marias de Medici (1573–1642) verstärkt wurden. Die Neugestaltung des Palais du Luxembourg stellte einen Höhenpunkt der Wirkung italienischer Künstler in Frankreich dar.15 Aussagekräftig ist auch das Beispiel der vom Münchner Hof stammenden habsburgischen Erzherzogin Maria von Innerösterreich (1551–1608), die zu ihrer bayerischen Herkunftsfamilie ebenso wie zu italienischen Höfen intensive Kontakte pflegte. Die verwandtschaftlichen Kanäle setzte sie als Instrument ihrer Leidenschaft für die zeitgenössische italienische Musik, insbesondere für den Komponisten Orlando di Lasso (1532–1594), ein. Ihre Korrespondenzen sowie die Zirkulation von Partituren, Instrumenten, "Musikmaschinen" und Musikern sorgten für die Verbreitung italienischer Musikkultur nördlich der Alpen.16
Komplexere Konstellationen kultureller Vermischung lassen sich besonders gut am Beispiel dynastischer Feste studieren. Hier waren die Mitglieder verwandtschaftlicher Netzwerke persönlich anwesend, sie wurden Teil einer Inszenierung, tauschten sich aus, lebten und formten so gemeinsam eine Kultur, in der Einflüsse aus sehr verschiedenen Quellen zusammenflossen und von einer kulturell heterogenen Gruppe aufgenommen und gleichzeitig geprägt wurden. Der brandenburgische Zeremonienmeister Johann von Besser (1654–1729) schildert in einem Festbericht über die im Jahr 1700 gefeierte Heirat der Luise von Brandenburg (1680–1705) mit Friedrich von Hessen (1676–1751), dass er aus Frankreich und anderen Ländern die Festkleider für die Höflinge habe kommen lassen. Dies sei nicht etwa nötig gewesen, weil schöne Kleider in Berlin nicht zu finden seien, sondern nur deshalb, um das Ausland an der Festfreude teilhaben zu lassen. Aus dem gleichen Grund habe man aus Italien und Polen Musiker kommen lassen.17 Das Ergebnis solcher Tätigkeit war eine aus heterogenen Versatzstücken zusammengefügte höfische Kultur, bei deren Analyse hergebrachte Konzepte des Kulturtransfers an ihre Grenze stoßen.
Verwandtschaft und europäisches Bewusstsein
Folgt man dem Mythos, so begann die europäische Geschichte mit einer Fürstenheirat. Die Königstochter Europa wird von Zeus in Gestalt eines Stiers über das Meer entführt und an der kretischen Küste geschwängert. Zeus und Europa haben zwar drei Söhne, doch sie treten nicht in den Bund der Ehe ein. Europa wird sodann Gattin von Asterios, dem König von Kreta, der auch die von Zeus stammenden Söhne adoptiert. Somit entsteht aus Europas Söhnen eine "europäische" Dynastie.
Wolfgang Schmale hat nachgezeichnet, wie sich das Bild von Europa als weibliche Gestalt – und insbesondere als Braut – im 16. und 17. Jahrhundert verbreitete. In dieser Zeit entstanden die inzwischen reichlich bekannten Karten, in denen der Kontinent eine weibliche Gestalt annimmt. Derjenige Monarch, der die hegemoniale Stellung anstrebt, nimmt Europa gleichsam zur Braut. Eine besonders sprechende Quelle für die Vorstellung Europas als Braut ist die im Jahr 1660 gedruckte Relation von den Liebesneigungen der Allerschönsten Princessin Europa des aus Nürnberg stammenden Gelehrten Michael Praun. Das Werk beschreibt die Geschichte Europas als die Geschichte einer schönen Prinzessin, die sich – mal zu ihrem Glück, mal zu ihrem Unglück – mit verschiedenen Freiern, darunter Gaius Iulius Caesar (100–44 v.Chr.) und Karl der Große (747–814) – einlässt.18
Angesichts der Vorstellung von Europa als Braut kann es nicht überraschen, dass Europa bei dynastischen Festen und insbesondere bei Hochzeiten ein gern gesehener Gast war. Ein besonders gut dokumentiertes Beispiel hierfür ist die Heirat Karls von Innerösterreich (1540–1590) mit Maria von Bayern im Jahr 1571. Nach der Vermählung in Wien wurde ein Turnier mit allegorischem Vorspiel veranstaltet, welches den Streit zwischen der Gattin des Jupiter, Juno, und seiner Geliebten, Europa, darstellte. Zur Verteidigung der beiden Kontrahentinnen traten auf der einen Seite die "Könige von Asien, Amerika und Afrika", auf der anderen die "Kinder" Europas – Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland – auf den Plan. Der Kampf zwischen Europa und der restlichen Welt war in einer Zeit der Kriege gegen die Türken ein hochaktuelles politisches Thema. Die Festgemeinde imaginierte sich als wehrhafte Europäer. Noch im selben Jahr siegte der Hochzeitsteilnehmer Juan d'Austria (1547–1578) bei Lepanto gegen die Feinde der Christenheit.19
Dass Verwandtschaft den Horizont der dynastischen Akteure weitete, kann kaum bezweifelt werden. Verwandtschaft brachte Kommunikation über Grenzen hinweg mit sich. Um Heiratspolitik erfolgreich zu betreiben, brauchte es einen guten Überblick über den europäischen Heiratsmarkt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Akteure diese Lebensweise mit weitem Horizont als "europäisch" verstanden und ob sie dem Begriff "Europa" im verwandtschaftlichen Kontext eine tiefergehende Bedeutung zumaßen. In Einzelfällen kann dies durchaus belegt werden. Den Frieden als Ziel Europas definierend, soll etwa Ludwig XIV. (1638–1715) im Jahr 1700 zu seinem Enkel, dem zukünftigen König Philipp V. von Spanien (1683–1746), gesagt haben: "Soyez bon Espagnol, c'est présentement votre premier devoir; mais souvenez-vous que vous êtes né Français pour entretenir l'union entre les deux nations; c'est le moyen de les rendre heureuses et de conserver la paix de l'Europe."20
Dynastische Netzwerke sind immer wieder als zentrales Thema einer europäischen Geschichte bezeichnet worden. Schon Heinz Gollwitzer (1917–1999) verwies in seiner Pionierstudie Europabild und Europagedanke auf "die souveränen Häuser, die durch Verwandtschaftsbande zu einer natürlich-übernationalen Gemeinschaft verankert waren." "Staatsbesuche" und "Freierfahrten" hätten diese Gemeinschaft bestätigt und die "Solidarität der Throne" sei auch im Zeitalter des Staatsegoismus und des Nationalstaates erhalten geblieben.21 Die Frage nach Europas Vergangenheit lässt sich bekanntlich auf unterschiedliche Weise stellen und beantworten. Bei europäischer Geschichte im engeren Sinn stehen Prozesse der mentalen, politischen und sozialen Integration des Kontinents im Mittelpunkt. Obwohl es hier ganz eindeutig um eine aus gegenwärtigen Erfahrungen und Bedürfnissen geborene Fragestellung geht, muss der Abweg einer teleologischen Geschichtsbetrachtung so weit als möglich vermieden werden. Es kommt darauf an, Prozesse der Integration als vielfältig und widersprüchlich, als diskontinuierlich, unvollständig und fragmentarisch darzustellen, ihre exklusiven Tendenzen ebenso zu thematisieren wie alternative, gegenläufige Entwicklungen.
Schluss
In der Zusammenschau der Ergebnisse einer Geschichte des Vergleichs, der Verflechtung, der Interaktionen, des Transfers und des europäischen Bewusstseins zeigt sich, dass die Strukturen der dynastischen Netzwerke in Europa alles andere als leicht zu fassen sind. Zwar gab es einen gemeinsamen Typus der fürstlichen Dynastie, doch ein hoher Grad an Ähnlichkeit zwischen Familienmodellen wurde erst im 19. Jahrhundert erreicht. Zwar gab es weiträumige verwandtschaftliche Vernetzung, doch ein homogenes und dauerhaftes stabiles Verwandtschaftsnetzwerk gab es nicht. Heiratskreise waren von Grenzen des Rangs, der Konfession und der Region durchzogen. Zwar waren verwandtschaftliche Netzwerke Zonen intensiven Kontaktes und intensiver Interaktionen, doch waren sie bei weitem nicht immer harmonisch. Verwandtschaft bedeutete Konkurrenz und Konflikt ebenso wie Kooperation. Schließlich kann zwar kein Zweifel daran bestehen, dass im Kreis der Herrscherfamilien ein weiter Horizont möglich war, der den Blick weit über die Grenzen des eigenen Herrschaftsbereiches öffnete, doch Hinweise darauf, dass den Verwandtschaftsnetzen als Manifestation von "Europa" eine tiefere, gar politische Bedeutung zukam, gibt es nur vereinzelt.
Anhang
Quellen
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Literatur
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Spiess, Karl-Heinz: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters: 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1993.
Stökl, Günther: Das Problem der Thronfolgeordnung in Rußland, in: Johannes Kunisch (Hg.): Der dynastische Fürstenstaat: Zur Bedeutung von Sukzessionsordnungen für die Entstehung des frühmodernen Staates, Berlin 1982 (Historische Forschungen 21), S. 273–292.
Tischer, Anuschka: Verwandtschaft als Faktor französischer Außenpolitik: Auswirkungen und Grenzen dynastischer Politik im 17. Jahrhundert, in: Dorothea Nolde u.a. (Hg.): Grenzüberschreitende Familienbeziehungen: Akteure und Medien des Kulturtransfers in der Frühen Neuzeit, Köln u.a. 2008, S. 39–53.
Urbach, Karina (Hg.): Royal Kinship Anglo-German Family Networks 1815–1918, München 2008.
Vocelka, Karl: Habsburgische Hochzeiten 1550–1600: Kulturgeschichtliche Studien zum manieristischen Repräsentationsfest, Köln u.a. 1976.
Weber, Wolfgang: Dynastiesicherung und Staatsbildung: Die Entfaltung des frühmodernen Fürstenstaats, in: Wolfgang Weber (Hg.): Der Fürst: Ideen und Wirklichkeiten in der europäischen Geschichte, Köln 1998, S. 91–126.
Wende, Peter: Die Thronfolge in England im 16. und 17. Jahrhundert, in: Johannes Kunisch (Hg.): Der dynastische Fürstenstaat: Zur Bedeutung von Sukzessionsordnungen für die Entstehung des frühmodernen Staates, Berlin 1982 (Historische Forschungen 21), S. 345–358.
Wunder, Heide (Hg.): Dynastie und Herrschaftssicherung in der Frühen Neuzeit: Geschlechter und Geschlecht, Berlin 2002.
Anmerkungen
- ^ Weber, Dynastiesicherung 1998, S. 95.
- ^ Granovetter, The Strength 1973.
- ^ Kunisch, Der dynastische Fürstenstaat 1982, S. XII.
- ^ Elliot, A Europe 1992.
- ^ Barbey / Bluche / Rials, lois fondamentales 1984; Muhlack, Thronfolge 1982.
- ^ Schulze, Hausgesetzgebung 1982.
- ^ Wende, Thronfolge 1982.
- ^ Roll, Dynastie 2007.
- ^ Kraus, Haus Wittelsbach 1981, S. 426.
- ^ Schönpflug, Heiraten 2009, S. 349–361.
- ^ Demel, European Nobility 1998.
- ^ Gollwitzer, Das griechische Königtum 1995.
- ^ Spiess, Familie und Verwandtschaft 1993, S. 131–161.
- ^ ("zusammen … mit dem russischen Hof den Engländern den Weg zur Vormacht, die sie im Norden wie im Süden zu usurpieren versuchen, zu versperren", Übers. d. Verf.), Podewils an Friedrich II. (1712–1786), 9.1.1744, GStA, BPH, Rep. 46, W 86.
- ^ Tischer, Verwandtschaft 2008, S. 44.
- ^ Koldau, Habsburgerfürstinnen 2008, S. 63ff.
- ^ Mariage de la Princesse Louise de Brandenbourg (...) Relation inachevée de Mr. de Besser, Man., 1700, GStA, BPH W Nr. 8.
- ^ Schmale, Europa 2004.
- ^ Vocelka, Habsburgische Hochzeiten 1976, S. 77–85.
- ^ ("Seien Sie ein guter Spanier, das ist momentan Ihre wichtigste Pflicht, aber denken Sie daran, dass Sie als Franzose geboren wurden, um die Union zwischen den beiden Nationen zu erhalten; dies ist das Mittel, um sie glücklich zu machen und den Frieden in Europa zu wahren." Übers. d. Verf.), Bély, La société des princes 1999, S. 19.
- ^ Gollwitzer, Europabild 1964, S. 50.
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