"Kundschaft" für einen Tischlergesellen

erstellt von unbekannter Künstler , Photograph: Alfred Löhr zuletzt geändert 2022-05-30T14:39:01+01:00
Wikimedia Commons, Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0),
"Kundschaft" für einen Tischlergesellen, Kupferstich, 1818, unbekannter Künstler, Photograph: Alfred Löhr; Bildquelle: Alfred Löhr (Hg.): Das alte Handwerk in Bremen, Arbeitsmappe Schule und Museum, Bremen 1987, Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kundschaft.jpg, Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

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Als "Kundschaft" bezeichnete man die Bescheinigung, die einem Gesellen nach Beendigung seiner Tätigkeit an einem bestimmten Ort ausgestellt wurde. Als Teil ihrer Ausbildung mussten Gesellen eine von den Zünften vorgeschriebene Wanderzeit absolvieren, die sie in verschiedene Städte führte. In ihrer "Kundschaft" wurde ihr Wohlverhalten und die ordnungsgemäße Beendigung des Diensts von der örtlichen Zunft bestätigt. Der Wortlaut der Bescheinigungen war immer gleich und in der Reichshandwerksordnung von 1731 festgelegt worden.


"Kundschaft" für einen Tischlergesellen, Kupferstich, 1818, unbekannter Künstler, Photograph: Alfred Löhr; Bildquelle: Alfred Löhr (Hg.): Das alte Handwerk in Bremen, Arbeitsmappe Schule und Museum, Bremen 1987, Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kundschaft.jpg, Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de.


Westeuropa
Gesellschaft, Soziales, Recht, Verfassung
IEG(http://www.ieg-mainz.de)
nein
1810 - 1819

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